Die Synode ist die übergeordnete Vertretung der in Kirchgemeinden gegliederten römisch-katholischen Körperschaft. Jede Kirchgemeinde wählt auf die Dauer von vier Jahren mindestens ein Synodenmitglied. Grösseren Kirchgemeinden steht für je 5’000 Mitglieder ein Synodenmitglied zu. Als Kerngeschäft prüft und genehmigt die Synode (Legislative) Voranschlag, Jahresrechnung und Jahresbericht, die vom Synodalrat (Exekutive) vorgelegt werden, und setzt alle zwei Jahre die Beitragssätze für die finanziellen Leistungen der Kirchgemeinden an die Zentralkasse fest.
